Rechtsgebiete

Die Kanzlei Dr. Bußmann hat sich insbesondere
auf die umfassende Beratung mittelständiger Unternehmen
sowie anspruchsvoller Privatpersonen spezialisiert,
und zwar auf folgenden Rechtsgebieten:


Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen;
Erstellung von Steuererklärungen;
Gesellschaftsrecht;
Arbeits- / Kündigungsschutzrecht;
Mietrecht;
Allgemeines Zivilrecht;
(Steuer)-strafrecht;
Insolvenzrecht;
(Notarielle) Vertragsgestaltung.


Der Kanzleiinhaber Dr. Bußmann studierte zunächst parallel Wirtschaftswissenschaft und Jura in Bochum. Im Jahre 1989 legte er das Vordiplom, 1992 bzw. 1995 seine beiden Juristischen Staatsexamina ab. Im Jahre 1998 promovierte er mit einem Thema zum Währungsrecht (Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank) zum "Dr. jur." Von 1995 bis 1999 war er als Prüfungsassistent/Jurist in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung u.a. bei Ernst & Young in Essen tätig. Seit dem Jahre 2000 ist der Kanzleiinhaber in eigener Kanzlei tätig.

Seit dem Jahre 2004 Fachanwalt für Steuerrecht.


Im Jahre 2005 absolvierte der Kanzlei-Inhaber den "Fachlehrgang Insolvenzrecht" sowie im Jahre 2008 den "Grundkurs für angehende Anwaltsnotare" beim Deutschen Anwaltsinstitut, Bochum.


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